Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2016 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der auf Basis vorläufiger Daten berechneten Faktoren.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten und Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Rentenansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichs umgerechnet werden müssen.
- Die Deutsche Rentenversicherung und andere Stellen, die für die Berechnung des Versorgungsausgleichs zuständig sind.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2016.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6781,9290.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001474507.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8994,2160.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20162015-11-30BGBl I2015, 2139 (2320)Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 7.12.2015 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2016(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2016 berechneten Faktoren betragen im Jahr 20161.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge6781,9290,
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5908,1183,
b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001474507,
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001692586,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)
][Text: 8994,2160,]-->von Entgeltpunkten in Beiträge8994,2160,
][Text: 7835,3654,]-->von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7835,3654,
b)
][Text: 0,0001111826,]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001111826,
][Text: 0,0001276265.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001276265.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2016SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.