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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2026

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2026 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches erlassen wurde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20262025-12-05BGBl. I2025, Nr. 315Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2026 (+++ Textnachweis ab: 10.12.2025 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2026(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 423) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2026 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2026 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 9 661,5840,   ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge9 661,5840,    b) ][Text: vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte ][Element: ][Text: 0,0001035027,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien undvergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001035027, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 12 830,1680,   ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge12 830,1680,    b) ][Text: 0,0000779413.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000779413. VersorgAusglUmrFaktorBek 2026SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.