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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt, wer die Befugnis hat, Beamte der Deutschen Bundesbahn zu ernennen und zu entlassen. Sie überträgt diese Befugnis auf bestimmte Führungspersonen innerhalb der Bundesbahn.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BBahnErnAnO 19751975-08-20BGBl I1975, 2479Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn (+++ Textnachweis ab: 1. 9.1975 +++) BBahnErnAnO 1975I.Auf Grund der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) und der Anordnung des Bundesministers für Verkehr über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr vom 7. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2185) übertragen wir die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung - je für ihren Geschäftsbereich - auf die Präsidenten der Bundesbahndirektionen, der Zentralen Transportleitung, der Bundesbahn-Zentralämter, der Zentralen Verkaufsleitung und des Bundesbahn-Sozialamtes sowie den Direktor der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung. BBahnErnAnO 1975II.Wir behalten uns im Einzelfall die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Bundesbahnbeamten vor. BBahnErnAnO 1975III.Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1975 in Kraft. BBahnErnAnO 1975SchlußformelDeutsche Bundesbahn

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.