Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens vom 23. Juni 1969 in deutsches Recht. Es regelt die Anerkennung und Anwendung von Schiffsvermessungsdokumenten und -zahlen.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1987 +++)
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Änderungen der Anlagen I - Regeln für die Ermittlung der Brutto- und Nettoraumzahlen - und II - Internationaler Schiffsmeßbrief
(XXXX) Art 3 u. 4
Vorschriften, die an den Brutto- oder Nettoraumgehalt von Schiffen in Registertonnen (BRT oder NRT) Rechtsfolgen knüpfen, sind auf Schiffe, die einen Internationalen Schiffsmeßbrief
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(weggefallen)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.