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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Umstrukturierung bestimmter Bundesministerien. Er legt fest, welche Ministerien zusammengelegt werden und welche Zuständigkeiten übertragen werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19941994-11-17BGBl I1994, 3667Organisationserlaß des Bundeskanzlers (+++ Textnachweis ab: 17.11.1994 +++) Bek. v. 17.11.1994 I 3667 BKOrgErl 1994(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 17. November 1994 bekannt, der mit Wirkung vom 17. November 1994 in Kraft tritt: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 17. November 1994 an: 1.Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugenda)Das bisherige Bundesministerium für Familie und Senioren und das bisherige Bundesministerium für Frauen und Jugend werden zu einem neuen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengelegt.b)Dem Bundesministerium für Gesundheit wird die Zuständigkeit für Sozialhilfe aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Familie und Senioren übertragen. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.2.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und TechnologieDas bisherige Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und das bisherige Bundesministerium für Forschung und Technologie werden zu einem neuen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zusammengelegt." Der Chef des Bundeskanzleramtes

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.