Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe und die Merkmale neuer Münzen im Nennwert von 5 und 10 Pfennig. Sie legt fest, wie diese Münzen aussehen und woraus sie bestehen.
Was es regelt
- Die bevorstehende Ausgabe neuer 5- und 10-Pfennig-Münzen.
- Das Material und die Abmessungen dieser Münzen.
- Das Design der Wertseite der Münzen.
- Das Design der Schauseite der Münzen.
Wen es betrifft
- Die Bank Deutscher Länder als Herausgeber der Münzen.
- Die allgemeine Öffentlichkeit, die diese Münzen im Umlauf verwenden wird.
Eckpunkte
- Die Münzen werden auf Grundlage des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) in Umlauf gesetzt.
- Sie bestehen aus einem Eisenkern mit beiderseitiger Tombakplattierung.
- Die 5-Pfennig-Münzen haben einen Durchmesser von 18,5 Millimeter und ein Gewicht von 3 Gramm.
- Die 10-Pfennig-Münzen haben einen Durchmesser von 21,5 Millimeter und ein Gewicht von 4 Gramm.
📄 Gesetzestext
Münz5/10PfBek1949-03-07Öff Anz1949, 20Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 5 und 10
Pfennig
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Münz5/10PfBek(XXXX)(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 5 und 10 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.
(2) Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Eisenkern mit einer beiderseitigen Tombakplattierung (Legierung aus Kupfer und Zink). Die Münzen zu 5 Pfennig haben einen Durchmesser von 18,5 Millimeter und ein Gewicht von 3 Gramm. Die Münzen zu 10 Pfennig haben einen Durchmesser von 21,5 Millimeter und ein Gewicht von 4 Gramm.
(3) Die Münzen tragen auf der Wertseite innerhalb des erhabenen Randes in der oberen Hälfte beiderseits je eine Ährengarbe, zwischen deren oberen Enden sich das Münzzeichen befindet. Am unteren Rand ist in Balkenschrift das Wort "Pfennig" angebracht. In der Mitte befindet sich als arabische Ziffer die Wertbezeichnung "5" oder "10".
(4) Die Schauseite trägt im oberen Teil innerhalb des erhabenen Randes in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am untern Rand, durch je einen Punkt von der Umschrift getrennt, die Jahreszahl. Die Mitte zeigt einen aufrecht stehenden fünfblättrigen Eichenzweig.Bank Deutscher Länder
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.