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Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2022 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Absenkung der Steuersätze der Luftverkehrsteuer für das Jahr 2022. Sie legt die spezifischen Beträge der Steuer pro Fluggast fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVStAbsenkV 2022LuftVStAbsenkV 20222021-12-01BGBl I2021, 5067Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2022Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2022 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (+++ Textnachweis ab: 1.1.2022 +++) LuftVStAbsenkV 2022EingangsformelAuf Grund des § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, der zuletzt durch Artikel 198 Nummer 1 der Verordnung vom

  1. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: LuftVStAbsenkV 2022§ 1Steuersätze 2022Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2022 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
  2. ][Text: 12,77 Euro,]-->in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,77 Euro,
  3. ][Text: 32,35 Euro,]-->in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,35 Euro,
  4. ][Text: 58,23 Euro.]-->in anderen Ländern:58,23 Euro. LuftVStAbsenkV 2022§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
  5. Januar 2022 in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.