Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2018 fest. Es handelt sich um eine Bekanntmachung, die auf Grundlage des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erlassen wurde.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten und Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2018 berechnet wird.
- Behörden und Institutionen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs zuständig sind.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2018.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 7044,3780.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001419572.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 9354,6310.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20182017-12-18BGBl I2017, 4013Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 22.12.2017 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2018(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2018 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2018 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge7044,3780,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6262,7827,b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte 0,0001419572,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001596734,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge9354,6310,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge8316,7061,b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001068989,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001202399.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2018SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.