Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2013 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der spezifischen Zahlen, die für diese Umrechnungen notwendig sind.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten und Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2013 berechnet wird.
- Behörden und Institutionen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs zuständig sind.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2013.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6439,4190.
- Für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor 0,0001827339.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8551,8210.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20132012-12-05BGBl I2012, 2464Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 11.12.2012 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2013(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2013 berechneten Faktoren betragen im Jahr 20131.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge6439,4190,
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5472,4390,
b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001552935,
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001827339,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge8551,8210,
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7267,6307,
b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001169342,
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001375964.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2013SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.