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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2013 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung der spezifischen Zahlen, die für diese Umrechnungen notwendig sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20132012-12-05BGBl I2012, 2464Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 11.12.2012 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2013(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2013 berechneten Faktoren betragen im Jahr 20131.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge6439,4190, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5472,4390, b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001552935, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001827339, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge8551,8210, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7267,6307, b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001169342, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001375964. VersorgAusglUmrFaktorBek 2013SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.