Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Umrechnungsfaktoren fest, die für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2012 verwendet werden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung von Zahlen, die für die Berechnung von Rentenansprüchen wichtig sind.
Was es regelt
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, deren Rentenansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichs berechnet werden.
- Behörden und Institutionen, die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Rentenversicherung zuständig sind.
Eckpunkte
- Die Faktoren basieren auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für das Jahr 2012.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 6359,4160.
- In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001572471.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Faktor für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge 8435,9600.
📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20122011-12-19BGBl I2011, 2798Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (+++ Textnachweis ab: 21.12.2011 +++)
VersorgAusglUmrFaktorBek 2012(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2012 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2012 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge6359,4160,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge5410,4271,
b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien undvergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte0,0001572471,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001848283,
2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a)von Entgeltpunkten in Beiträge8435,9600,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge7177,0972,
b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001185402,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001393321.
VersorgAusglUmrFaktorBek 2012SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.