Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr. Es wurde als Artikel 3a eines Gesetzes vom 21. Juli 2012 beschlossen und tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Was es regelt
- Die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
- Die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Kreiswehrersatzämter auf die Karrierecenter der Bundeswehr.
- Die Wahrnehmung von Aufgaben nach verschiedenen Gesetzen und Verordnungen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Wen es betrifft
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
- Die Karrierecenter der Bundeswehr.
- Ehemalige Bundesämter und Verwaltungen wie das Bundesamt für Wehrverwaltung, Wehrbereichsverwaltungen und Kreiswehrersatzämter.
Eckpunkte
- Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übernimmt Aufgaben aus neun spezifischen Rechtsvorschriften, darunter das Wehrpflichtgesetz und das Soldatengesetz.
- Die Karrierecenter der Bundeswehr übernehmen alle Aufgaben und Befugnisse, die zuvor den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen waren.
- Das Gesetz ist am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
WVwAÜGWVwAÜG2012-07-21BGBl I2012, 1583, 1590WehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetzGesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 1.12.2012 +++) Das G wurde als Artikel 3a des G v. 21.7.2012 I 1583 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 18 Abs. 2a dieses G am 1.12.2012 in Kraft.
WVwAÜG§ 1Bundesamt für das Personalmanagement der BundeswehrDem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach 1.dem Wehrpflichtgesetz,2.dem Soldatengesetz,3.der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,4.der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,5.der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,6.der Unabkömmlichstellungsverordnung,7.der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,8.der Berufsförderungsverordnung und9.der Personalaktenverordnung Soldaten.
WVwAÜG§ 2Karrierecenter der BundeswehrDie Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.