Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in…
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt die Übernahme von Beschlüssen des Deutschen Bundestages zur Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und zu den Grundsätzen in Immunitätsangelegenheiten. Es legt fest, dass diese Regelungen für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gelten.
Für wen: Mitglieder des Deutschen Bundestages; Der Deutsche Bundestag und seine Ausschüsse, insbesondere der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Rechtsgebiet
- Verfassungsrecht und Menschenrechte
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages.
- Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten.
- Fälle der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 der Strafprozessordnung und § 382 Absatz 3 der Zivilprozessordnung.
- Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2 und § 194 Absatz 4 des Strafgesetzbuches.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Mitglieder des Deutschen Bundestages.
- Der Deutsche Bundestag und seine Ausschüsse, insbesondere der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Was sind die Eckpunkte?
- Der Beschluss zur Aufhebung der Immunität wurde in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 für die 19. Wahlperiode übernommen.
- Die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten wurden am 22. November 2017 vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung für die 19. Wahlperiode beschlossen.
- Die Regelungen beziehen sich auf die Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT).
- Die zuletzt geänderten Fassungen stammen aus der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012).
Verfassungsrecht und Menschenrechte
Verfassungsrecht und Menschenrechte
Gesetzestext
Gesetzestext
BTGO1980Anl6Bek 20182018-03-19BGBl I2018, 409Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten (+++ Textnachweis ab: 29.3.2018 +++) BTGO1980Anl6Bek 2018(XXXX)Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 für die 19. Wahlperiode übernommen worden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 22. November 2017 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 der Strafprozessordnung und § 382 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 19. Wahlperiode beschlossen.
BTGO1980Anl6Bek 2018SchlussformelDer Direktor beim Deutschen Bundestag