Kurz gesagt
Dieses Gesetz besagt, dass bestimmte Bezeichnungen und Symbole, die mit dem Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete zusammenhängen, nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen. Es handelt sich um eine Bekanntmachung gemäß § 4 des Warenzeichengesetzes.
Was es regelt
- Es regelt den Ausschluss bestimmter Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen von der Eintragung als Warenzeichen.
- Es bezieht sich auf das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971).
- Es legt fest, dass der Name, die Abkürzung "RAMSAR" und das Kennzeichen dieses Übereinkommens nicht als Warenzeichen verwendet werden dürfen.
Wen es betrifft
- Unternehmen oder Personen, die Warenzeichen anmelden möchten.
- Jeder, der die Bezeichnung, Abkürzung oder das Kennzeichen des Ramsar-Übereinkommens als Warenzeichen nutzen möchte.
Eckpunkte
- Die Bezeichnung "CONVENTION ON WETLANDS OF INTERNATIONAL IMPORTANCE ESPECIALLY AS WATERFOWL HABITAT (RAMSAR, 1971)" (englisch und französisch) ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Die Abkürzung "RAMSAR" ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Das Kennzeichen des Übereinkommens ist von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
- Diese Regelung basiert auf § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes.
📄 Gesetzestext
WZG§4RAMSARBek1993-03-10BGBl I1993, 398Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 3. 4.1993 +++)
WZG§4RAMSARBek(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnung, die Abkürzung und das Kennzeichen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971) (Anlage)von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1992 (BGBl. I S. 1024).
WZG§4RAMSARBekAnlage(Fundstelle: BGBl. I 1993, 399)Name:CONVENTION ON WETLANDS OF INTERNATIONAL IMPORTANCE ESPECIALLY AS WATERFOWL HABITAT (RAMSAR, 1971)(englisch) CONVENTION RELATIVE AUX ZONES HUMIDES D'IMPORTANCE INTERNATIONALE PARTICULIEREMENT COMME HABITATS DES OISEAUX D'EAU (RAMSAR, 1971)(französisch) Abkürzung:RAMSAR Kennzeichen: (farbig)... (nicht darstellbares Kennzeichen) CONVENTION ON WETLANDS OF INTERNATIONAL IMPORTANCE ESPECIALLY AS WATERFOWL HABITAT (RAMSAR, 1971) CONVENTION RELATIVE AUX ZONES HUMIDES D'IMPORTANCE INTERNATIONALE PARTICULIEREMENT COMME HABITATS DES OISEAUX D'EAU (RAMSAR, 1971)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.