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Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist das Erste Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes und passt bestehende Heimverhältnisse an neue rechtliche Bestimmungen an.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
HeimGÄndG 11990-04-23BGBl I1990, 758Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 8.1990 +++) HeimGÄndG 1EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: HeimGÄndG 1Art 1- HeimGÄndG 1Art 2- HeimGÄndG 1Art 3Berlin-KlauselDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. HeimGÄndG 1Art 4Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse(1) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht. (2) § 14 Abs. 3 Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind. (3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht auf Heimverhältnisse anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart worden sind, wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist. HeimGÄndG 1Art 5InkrafttretenDieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.