Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes und regelt die Anpassung des bestehenden Heimgesetzes.
Was es regelt
- Die Bekanntmachung des Heimgesetzes in seiner neuen Fassung.
- Übergangsregelungen für den Betrieb von Heimen.
- Die Anwendung des neuen Rechts auf bestehende Heimverhältnisse.
Wen es betrifft
- Betreiber von Heimen im Sinne des § 1 Abs. 1a des Heimgesetzes.
- Personen, die Heimverträge vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen haben.
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann die neue Fassung des Heimgesetzes bekanntmachen.
- Heimbetreiber, die bei Inkrafttreten ein Heim ohne Anzeige betreiben, müssen dies innerhalb von drei Monaten der Behörde anzeigen.
- Dies gilt auch, wenn der Betrieb eines Heims innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten aufgenommen wird.
- Bestehende Heimverhältnisse richten sich ab Inkrafttreten nach dem neuen Recht.
📄 Gesetzestext
HeimGÄndG 21997-02-03BGBl I1997, 158Zweites Gesetz zur Änderung
des Heimgesetzes
(+++ Textnachweis ab: 13. 2.1997 +++)
HeimGÄndG 2EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
HeimGÄndG 2Art 1-
HeimGÄndG 2Art 2Neufassung des HeimgesetzesDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
HeimGÄndG 2Art 3Übergangsvorschriften(1) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Heim im Sinne des § 1 Abs. 1a des Heimgesetzes ohne Anzeige betreibt, hat den Betrieb innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde anzuzeigen. § 7 des Heimgesetzes gilt entsprechend. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb eines Heims im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a des Heimgesetzes innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgenommen wird.
(2) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.
HeimGÄndG 2Art 4-
HeimGÄndG 2Art 5InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.