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Gleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärung (Anhang VII der Binnenschiffsuntersuch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Gleichwertigkeit von Typgenehmigungen, Einbau- und Funktionsprüfvorschriften sowie Konformitätserklärungen für bestimmte Schiffsausrüstungen. Es stellt sicher, dass Genehmigungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten der Revidierten Rheinschifffahrtsakte anerkannt werden, wenn sie ähnliche Anforderungen erfüllen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BinSchUO2018Anh VII2018-09-21BGBl I2018, 1398, 1520Gleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärung(Anhang VII der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) (+++ Textnachweis ab: 7.10.2018 +++)(+++ Text der Verordnung siehe: BinSchUO 2018 +++) BinSchUO2018Anh VII(XXXX)(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1520) Bezüglich der Gleichwertigkeit gilt, dass 1.einer Typgenehmigung für Bordkläranlagen, Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger,2.den Bestimmungen zum Einbau und zur Funktionsprüfung von Navigationsradaranlagen und Wendeanzeigern sowie3.einer Konformitätserklärungnach dieser Verordnung jeweils solche 1.Typgenehmigungen,2.im Fall einer Typgenehmigung zu beachtenden Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie3.Konformitätserklärungengleichwertig sind, die jeweils aufgrund der Anforderungen eines die Richtlinie (EU) 2016/1629 der Europäischen Union oder eines die von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt beschlossenen Rheinschiffsuntersuchungsordnung umsetzenden Rechtsaktes eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 erteilt oder erlassen worden sind.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.