Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen für Direktoren und Lehrer an Europäischen Schulen im Ausland. Sie legt fest, dass bestimmte Zulagen von der Einkommensteuer befreit sind.
Was sie regelt
- Die Befreiung von der Einkommensteuer für bestimmte Zulagen.
- Die Anwendung auf Direktoren und Lehrer an Europäischen Schulen im Ausland.
- Die Grundlage für diese Befreiungen durch das Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen.
Wen es betrifft
- Direktoren an Europäischen Schulen im Ausland.
- Lehrer an Europäischen Schulen im Ausland.
Eckpunkte
- Zulagen, die Direktoren und Lehrern gezahlt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
- Diese Zulagen basieren auf den Vorschriften des Statuts des Lehrpersonals der Europäischen Schulen.
- Die Verordnung trat mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Gesetzestext
EuSchulAuslVorRV1995-08-18BGBl II1995, 676Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland (+++ Textnachweis ab:
- 1.1995 +++) EuSchulAuslVorRVEingangsformelAuf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom
- Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom
- November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (BGBl. 1954 II S. 639), der durch Artikel 4 Abs. 1 des Gesetzes vom
- August 1980 (BGBl. 1980 II S. 941) neu gefaßt wurde, verordnet die Bundesregierung: EuSchulAuslVorRV§ 1Die Zulagen, die den Direktoren und Lehrern der in Anwendung des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen vom
- April 1962 (BGBl. 1969 II S. 1301) im Ausland gegründeten Schulen auf Grund der Vorschriften des Statuts des Lehrpersonals der Europäischen Schulen in der jeweils geltenden Fassung gezahlt werden, sind von der Einkommensteuer befreit. EuSchulAuslVorRV§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
- Januar 1995 in Kraft. EuSchulAuslVorRVSchlußformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
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