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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung für das Jahr 2025 fest. Sie basiert auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz für dieses Jahr.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VersorgAusglUmrFaktorBek 20252024-12-05BGBl. I2024, Nr. 403Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025 (+++ Textnachweis ab: 11.12.2024 +++) VersorgAusglUmrFaktorBek 2025(XXXX)Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2025 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2025 1.in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 9 391,6980,  ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge9 391,6980,   b) ][Text: in Entgeltpunkte ][Element: ][Text: 0,0001064770,]-->von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagenin Entgeltpunkte0,0001064770, 2.in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung a) ][Text: 12 471,7710,  ]-->von Entgeltpunkten in Beiträge12 471,7710,   b) ][Text: 0,0000801811.]-->von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0000801811. VersorgAusglUmrFaktorBek 2025SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.