Diese Bekanntmachung informiert über die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse. Sie legt auch fest, dass eine bestimmte Gesetzesänderung am 1. April 2010 in Kraft tritt.
Abs1S2Bek2010-03-26BGBl I2010, 340Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse (+++ Textnachweis ab: 1.4.2010 +++)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom
SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.