Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse. Sie legt auch fest, dass eine bestimmte Gesetzesänderung am 1. April 2010 in Kraft tritt.
Was es regelt
- Die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse.
- Die Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dieser Erlaubnis.
- Das Inkrafttreten einer Änderung des § 15 Absatz 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes.
Wen es betrifft
- Die Versorgungsausgleichskasse.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz.
Eckpunkte
- Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse wurde am 24. März 2010 erteilt.
- Diese Erlaubnis wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der Erlaubnis zugestimmt.
- Eine Änderung des § 15 Absatz 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes tritt am 1. April 2010 in Kraft.
📄 Gesetzestext
VersAusglKassG§3Abs1S2Bek2010-03-26BGBl I2010, 340Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse (+++ Textnachweis ab: 1.4.2010 +++)
VersAusglKassG§3Abs1S2Bek(XXXX)Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939, 1947) wird bekannt gemacht:
Die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse wurde mit Verfügung vom 24. März 2010 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Justiz zugestimmt.
Nach Artikel 10 Absatz 7 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) tritt damit dessen Artikel 9d Nummer 2, durch den § 15 Absatz 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) geändert wird, am 1. April 2010 in Kraft.
VersAusglKassG§3Abs1S2BekSchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.