Dieses Gesetz regelt die Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts und tritt hauptsächlich am 1. Januar 2002 in Kraft.
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)
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(XXXX) Art 2 bis Art 13(weggefallen)-
8.Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.
(XXXX) Art 15 bis Art 25(weggefallen)-
Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.