Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Es regelt Übergangsbestimmungen und Prüfaufträge im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung.
Was es regelt
- Übergangsregelungen für Bußgeldverfahren von Pflegekassen.
- Die Zuständigkeit von Pflegekassen für eingeleitete Bußgeldverfahren.
- Die Prüfung der Kostenübernahme für medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen.
Wen es betrifft
- Pflegekassen, die Bußgeldverfahren eingeleitet haben.
- Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat.
Eckpunkte
- Pflegekassen bleiben für eingeleitete Bußgeldverfahren bis zum Erlass des Bußgeldbescheides zuständig.
- Bundestag und Bundesrat prüfen im Jahr 1999 die Kostenübernahme für medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Januar 2000.
- Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist.
📄 Gesetzestext
SGB11ÄndG 11. SGB XI-ÄndG1996-06-14BGBl I1996, 830Erstes SGB XI-ÄnderungsgesetzErstes Gesetz zur Änderung des Elften Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(+++ Textnachweis ab: 25. 6.1996 +++)
SGB11ÄndG 1EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
SGB11ÄndG 1(XXXX) Art 1 bis 5
SGB11ÄndG 1Art 6Übergangsregelung zur BußgeldvorschriftPflegekassen, die auf Grund der bisherigen Zuständigkeitsregelung nach § 112 Abs. 3 in Verbindung mit § 112 Abs. 1 Nr. 1 und 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ein Bußgeldverfahren eingeleitet haben, bleiben für das weitere Verfahren bis zum Erlaß des Bußgeldbescheides zuständig.
SGB11ÄndG 1Art 7Medizinische Behandlungspflege in stationären
PflegeeinrichtungenDer Deutsche Bundestag und der Bundesrat prüfen im Laufe des Jahres 1999, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ab 1. Januar 2000 von der sozialen Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind.
SGB11ÄndG 1Art 8Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.