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Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere die Nachfolge des Bundesgesundheitsamtes und die Eingliederung des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
GNGGNG1994-06-24BGBl I1994, 1416Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-GesetzGesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (+++ Textnachweis ab: 1. 7.1994 +++) Art. 1: BGA-NachfG 2120-4-1 Art. 2: Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene Art. 3 bis 9: Änderungsvorschriften Art. 10: Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Art. 11: Inkrafttreten GNG010Art 1Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG) GNG020Art 2Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene GNG020Art 2§ 1Eingliederung, Übernahme der Beamten und ArbeitnehmerDas Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes. GNG020Art 2§ 2- GNG030Art 3 bis 9 GNG100Art 10Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf den Artikeln 1 und 3 bis 8 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden. GNG110Art 11Inkrafttreten, AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.