Diese Verordnung regelt die Übertragung von bestimmten Befugnissen der Bundesregierung auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank.
(+++ Textnachweis ab: 24.4.2009 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 31 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 6 Satz 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom
Die in § 31 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Die in § 31 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Die in § 31 Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.