Diese Verordnung regelt die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Krankenversicherung auf die Medicator AG.
(+++ Textnachweis ab: 23.5.2006 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 127 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
Der Medicator AG werden die Aufgaben und Befugnisse eines Sicherungsfonds für die in § 124 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Krankenversicherungsunternehmen übertragen.
Die Medicator AG hat dem Bundesministerium der Finanzen Änderungen ihrer Satzung zur Genehmigung vorzulegen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.