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Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen de

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Staatsvertrag zu, der den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) regelt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WAStAÜStVtrG2018-12-04BGBl I2018, 2257Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) (+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten. WAStAÜStVtrG§ 1Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt. WAStAÜStVtrG§ 2Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht. WAStAÜStVtrG§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. WAStAÜStVtrGAnlageStaatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.