Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt einem Staatsvertrag zu, der den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) regelt.
Was es regelt
- Die Zustimmung zu einem Staatsvertrag über den Übergang von Aufgaben.
- Die Veröffentlichung des Staatsvertrags als Anlage zum Gesetz.
- Die Veröffentlichung des Inkrafttretens des Staatsvertrags im Bundesgesetzblatt.
Wen es betrifft
- Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt).
- Die Bundesregierung, die den Staatsvertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlichen muss.
Eckpunkte
- Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 wird zugestimmt.
- Das Gesetz ist am 12.12.2018 in Kraft getreten.
- Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
- Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags nach seinem Artikel 5 ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
📄 Gesetzestext
WAStAÜStVtrG2018-12-04BGBl I2018, 2257Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) (+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten.
WAStAÜStVtrG§ 1Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.
WAStAÜStVtrG§ 2Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
WAStAÜStVtrG§ 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
WAStAÜStVtrGAnlageStaatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.