Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Was es regelt
- Den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Zustimmung der Landtage beider Länder zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Bekanntmachung des Staatsvertrages.
Wen es betrifft
- Das Land Brandenburg.
- Das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Eckpunkte
- Ein Staatsvertrag zur Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wurde am 9. Mai 1992 abgeschlossen.
- Der Landtag Brandenburg stimmte am 1. Juli 1992 zu.
- Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern stimmte am 17. Juli 1992 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 1. August 1992 in Kraft getreten.
Gesetzestext
GrÄndStVtrBB/MVBek1993-01-08BGBl I1993, 205Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 2.1993 +++) GrÄndStVtrBB/MVBek(XXXX)Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern wurde am
- Mai 1992 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Brandenburg mit Gesetz vom
- Juli 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg S. 246) und der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Gesetz vom
- Juli 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 369) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 8 Abs. 2 am
- August 1992 in Kraft getreten. In analoger Anwendung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.