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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über einen Staatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, der die gemeinsame Landesgrenze ändert.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

GrÄndStVtrNW/RPBek1991-12-30BGBl I1992, 15Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:

  1. 1.1992 +++) GrÄndStVtrNW/RPBek(XXXX)Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz wurde am
  2. Januar 1991 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom
  3. Juni 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 276) und der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz mit Gesetz vom
  4. April 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 101) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am
  5. August 1991 in Kraft getreten. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
  6. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.