Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über einen Staatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, der die gemeinsame Landesgrenze ändert.
Was es regelt
- Die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Zustimmung der jeweiligen Landtage zu diesem Vertrag.
Wen es betrifft
- Das Land Nordrhein-Westfalen.
- Das Land Rheinland-Pfalz.
Eckpunkte
- Ein Staatsvertrag zur Grenzänderung wurde am 30. Januar 1991 abgeschlossen.
- Der Landtag Nordrhein-Westfalen stimmte am 4. Juni 1991 zu.
- Der Landtag Rheinland-Pfalz stimmte am 8. April 1991 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 1. August 1991 in Kraft getreten.
Gesetzestext
GrÄndStVtrNW/RPBek1991-12-30BGBl I1992, 15Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 1.1992 +++) GrÄndStVtrNW/RPBek(XXXX)Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz wurde am
- Januar 1991 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom
- Juni 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 276) und der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz mit Gesetz vom
- April 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 101) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am
- August 1991 in Kraft getreten. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.