← Deutschland

Erstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist das Erste Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es regelt Übergangsbestimmungen für Beitragserhöhungen und das Inkrafttreten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
GKVNOG 11. NOG1997-06-23BGBl I1997, 15181. GKV-NeuordnungsgesetzErstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen KrankenversicherungStandZuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.3.1998 I 526(+++ Textnachweis ab: 1.7.1997 +++) GKVNOG 1(XXXX) Art 1 und 2 GKVNOG 1Art 3ÜbergangsregelungAb Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt Artikel 1 Nr. 2 und 3 entsprechend für Beitragserhöhungen, die nach dem 11. März 1997 und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam werden. Für die Kündigungsfrist nach Artikel 1 Nr. 2 ist anstelle des Tages der Beitragserhöhung der Tag des Inkrafttretens der Regelung maßgebend. Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 2 Nr. 2 gelten nicht für Beitragserhöhungen, die vor dem 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind. Bei der Anwendung des § 221 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleiben Beitragsverminderungen auf Grund von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1631) außer Betracht. GKVNOG 1Art 4Inkrafttreten(1) (2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.