OrdensErl7NeufGenErl 20252025-08-25BGBl. I2025, Nr. 207Erlass zur Genehmigung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr (+++ Textnachweis ab: 12.9.2025 +++) OrdensErl7NeufGenErl 2025(XXXX)Der Bundesminister der Verteidigung hat am
- Juni 2025 den Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom
- Januar 2022 (BGBl. I S. 679) neu gefasst. Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom
- Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr durch den Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom
- Juni
- Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr wird als Anlage zu diesem Erlass verkündet. OrdensErl7NeufGenErl 2025SchlussformelDer BundespräsidentDer Bundesminister der VerteidigungDer Bundesminister des InnernDer Bundesminister des Auswärtigen