Diese Bekanntmachung regelt den Schutz von Handels- und Fabrikmarken zwischen dem Deutschen Reich und Island. Sie stellt sicher, dass Bürger beider Staaten im jeweils anderen Land gleiche Rechte beim Markenschutz genießen.
WZISLBek1923-03-17RGBl II1923, 179Bekanntmachung betreffend den Markenschutz im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reiche und Island (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) WZISLBek(XXXX) Zwischen dem Deutschen Reich und Island ist durch Notenaustausch Einverständnis dahin festgestellt worden, daß mit Wirkung vom
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