Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Änderung ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Was es regelt
- Den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
- Die Zustimmung der jeweiligen Landtage zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Bekanntgabe des Staatsvertrages gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder.
Wen es betrifft
- Das Land Brandenburg.
- Das Land Sachsen-Anhalt.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 24. August 1993 abgeschlossen.
- Der Landtag Brandenburg stimmte am 20. September 1993 zu.
- Der Landtag Sachsen-Anhalt stimmte am 3. November 1993 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 16. November 1993 in Kraft getreten.
Gesetzestext
GrÄndStVtrBB/STInkrBek1994-01-14BGBl I1994, 89Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 1.1994 +++) GrÄndStVtrBB/STInkrBek(XXXX)Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt wurde am
- August 1993 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Brandenburg mit Gesetz vom
- September 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg S. 393) und der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt mit Gesetz vom
- November 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt S. 678) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am
- November 1993 in Kraft getreten.Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben. Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.