Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundesministers für Post und Telekommunikation legt spezifische Amtsbezeichnungen fest.
Was es regelt
- Die Festsetzung von Amtsbezeichnungen.
- Die Benennung von Leitern von Geschäftsbereichen in den Generaldirektionen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM.
- Die Benennung von Präsidenten und Vizepräsidenten verschiedener Ämter und Direktionen.
Wen es betrifft
- Mitarbeiter in Führungspositionen der Deutschen Bundespost.
- Leiter von Geschäftsbereichen in den Generaldirektionen POSTDIENST, POSTBANK und TELEKOM.
Eckpunkte
- Es werden Amtsbezeichnungen wie "Direktor bei der Generaldirektion POSTDIENST" (als Leiter eines Geschäftsbereichs) festgelegt.
- Es werden Amtsbezeichnungen wie "Präsident einer Oberpostdirektion" und "Vizepräsident einer Oberpostdirektion" festgelegt.
- Es werden Amtsbezeichnungen für die Landespostdirektion Berlin, das Posttechnische Zentralamt, das Fernmeldetechnische Zentralamt, das Zentralamt für Mobilfunk und das Sozialamt der Deutschen Bundespost festgelegt.
📄 Gesetzestext
BMPTAmtsbezAnO1989-09-19BGBl I1989, 1782Anordnung des Bundesministers für Post und Telekommunikation über
die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
(+++ Textnachweis ab: 29. 9.1989 +++)
BMPTAmtsbezAnO(XXXX)Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 2 des Postverfassungsgesetzes vom 8. Juni 1989 (BGBl. I S. 1026) setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest: Direktor bei der Generaldirektion POSTDIENST - als Leiter eines Geschäftsbereichs Direktor bei der Generaldirektion POSTBANK - als Leiter eines Geschäftsbereichs Direktor bei der Generaldirektion TELEKOM - als Leiter eines Geschäftsbereichs Präsident einer Oberpostdirektion Vizepräsident einer Oberpostdirektion Präsident der Landespostdirektion Berlin Vizepräsident der Landespostdirektion Berlin Präsident des Posttechnischen Zentralamtes Vizepräsident des Posttechnischen Zentralamtes Präsident des Fernmeldetechnischen Zentralamtes Vizepräsident des Fernmeldetechnischen Zentralamtes Präsident des Zentralamtes für Mobilfunk Vizepräsident des Zentralamtes für Mobilfunk Präsident des Sozialamtes der Deutschen Bundespost Der Bundesminister für Post und Telekommunikation
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.