Dieses Gesetz ist ein Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz und regelt personalrechtliche Angelegenheiten sowie die Anpassung von Zuständigkeiten.
(+++ Textnachweis ab: 24.12.1997 +++)
EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Personalrechtliches
esetz zum Telekommunikationsgesetz (PersBG)-
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Alle Aufgaben und Befugnisse, die in Bundesgesetzen oder darauf beruhenden Verordnungen dem Bundesamt für Post und Telekommunikation zugewiesen sind, werden mit Wirkung vom 1. Januar 1998 an auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übertragen.
Die mit diesem Gesetz geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.