Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Anwendungsbeginn einer spezifischen Vorschrift des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, die sich auf die Verfügbarkeit bestimmter Kraftstoffe bezieht.
Was es regelt
- Den Zeitpunkt, ab dem § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes anzuwenden ist.
- Die Bedingung für diesen Anwendungsbeginn, nämlich eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen.
- Die Ermöglichung des Inverkehrbringens von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform.
Wen es betrifft
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das die Bekanntmachung herausgibt.
- Stellen, die vom Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz betroffen sind, insbesondere hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen.
Eckpunkte
- § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes wird erst ab dem Tag angewendet, an dem eine Änderung der Kraftstoffverordnung in Kraft tritt.
- Diese Änderung muss das Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform ermöglichen.
- Der Anwendungsbeginn ist der 29. Mai 2024.
- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 10 Absatz 3 Satz 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.
📄 Gesetzestext
SaubFahrzeugBeschG§10Bek2024-05-28BGBl. I2024, Nr. 171Bekanntmachung nach § 10 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (+++ Textnachweis ab: 29.5.2024 +++)
SaubFahrzeugBeschG§10Bek(XXXX)Aufgrund des § 10 Absatz 3 Satz 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691), der durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes vom 20. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 167) eingefügt worden ist, gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt:
Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ist dessen § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 erst ab dem Tag anzuwenden, an dem erstmals eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, nach dem 28. Mai 2024 in Kraft tritt, die das Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform ermöglicht.
Dieser Tag ist der 29. Mai 2024.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.