Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen Baden-Württemberg und Hessen, der eine Änderung ihrer Landesgrenze regelt.
Was es regelt
- Den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Baden-Württemberg und Hessen.
- Die Zustimmung der jeweiligen Landtage zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Bekanntmachung des Staatsvertrages und seiner Anlage.
Wen es betrifft
- Das Land Baden-Württemberg.
- Das Land Hessen.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 18. März 1983 abgeschlossen.
- Der Landtag von Baden-Württemberg stimmte dem Vertrag am 6. Juni 1983 zu.
- Der Landtag von Hessen stimmte dem Vertrag am 3. Mai 1983 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 21. Juni 1983 in Kraft getreten (gemäß Artikel 5 Abs. 2).
Gesetzestext
GrÄndStVtrBW/HEBek1983-07-14BGBl I1983, 952Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 7.1983 +++) GrÄndStVtrBW/HEBek(XXXX)Zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen wurde am
- März 1983 ein Staatsvertrag über eine Änderung der Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag von Baden-Württemberg durch Gesetz vom
- Juni 1983 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 197) und der Landtag von Hessen durch Gesetz vom
- Mai 1983 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I S. 59) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am
- Juni 1983 in Kraft getreten.Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird nachstehend der Staatsvertrag zwischen den genannten Ländern mit der Anlage zu Artikel 1 Abs. 2 bekanntgemacht.Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.