Diese Verordnung überträgt dem Bundesamt für Logistik und Mobilität die Befugnis, bestimmte Rechtsverordnungen zu erlassen.
(+++ Textnachweis ab: 27.1.2016 +++)
Absatz 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes,2.
Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes und3.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.