Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Es geht um die Änderung ihrer gemeinsamen Landesgrenze.
Was es regelt
- Den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Sachsen und Thüringen.
- Die Zustimmung der jeweiligen Landtage zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Bekanntmachung des Staatsvertrages.
Wen es betrifft
- Den Freistaat Sachsen.
- Das Land Thüringen.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 11. Februar 1992 abgeschlossen.
- Der sächsische Landtag stimmte am 4. März 1992 zu.
- Der thüringische Landtag stimmte am 26. März 1992 zu.
- Der Staatsvertrag trat am 1. April 1992 in Kraft.
Gesetzestext
GrÄndStVtrSN/THBek1993-01-08BGBl I1993, 215Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab:
- 2.1993 +++) GrÄndStVtrSN/THBek(XXXX)Zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen wurde am
- Februar 1992 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Sachsen mit Gesetz vom
- März 1992 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 97) und der Landtag des Landes Thüringen mit Gesetz vom
- März 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen S. 91) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 6 Abs. 3 am
- April 1992 in Kraft getreten. In analoger Anwendung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom
- Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.