Diese Verordnung regelt die Übertragung einer bestimmten Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Arbeitsförderung auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.
BABefugV 20082008-01-15BGBl I2008, 34Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (+++ Textnachweis ab: 26.1.2008 +++) BABefugV 2008EingangsformelAuf Grund des § 366a Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom
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