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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Finanzen

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Übertragung von Zuständigkeiten für die Festsetzung und Regelung von Versorgungsbezügen im Dienstbereich des Bundesministers der Finanzen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BMFZVersAnO1960-08-24BAnz1960, Nr 167Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Finanzen (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) BMFZVersAnO(XXXX)Auf Grund des § 155 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vom
  2. Juli 1953 in der Fassung vom
  3. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) vom
  4. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 335) sowie § 1 Satz 1, § 11 Satz 1 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom
  5. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 332) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern meine Befugnisse zur Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren Staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland und ihrer Hinterbliebenen auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung.Der Bundesminister der Finanzen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.