Diese Verordnung regelt eine Abweichung von der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung speziell für das Wirtschaftsjahr 2009/2010. Sie legt eine geänderte Frist für die Anzeige von Übertragungen fest.
ZuckProdAbgV1983AbwV 2009/20102010-03-09BGBl I2010, 266Verordnung zur Abweichung von der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 (+++ Textnachweis ab: 18.3.2010 +++) ZuckProdAbgV1983AbwV 2009/2010EingangsformelAuf Grund des § 12 Absatz 2 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.