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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzte

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten regelt die Dienstkleidung für Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, die bei deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzt sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BPräsKldgBGSAuslAnO1974-11-25BGBl I1974, 3386Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS (+++ Textnachweis ab: 25.11.1974 +++) BPräsKldgBGSAuslAnOI.Auf Grund des § 76 des Bundesbeamtengesetzes ordne ich an: Die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS besteht aus einem dunkelblauen Blazer, einer grauen Hose, einem weißen Oberhemd, einem einfarbigen, dunkelblauen Binder. Daneben wird ein Steckabzeichen mit dem Bundesadler am rechten Rockaufschlag getragen. Bei einem Einsatz von Polizeivollzugsbeamten in tropischen Gebieten besteht die Dienstkleidung aus helleren Farben und aus leichteren Stoffen. BPräsKldgBGSAuslAnOII.Der Bundesminister des Auswärtigen wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen. BPräsKldgBGSAuslAnOIII.Die Anordnung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.