Diese Verordnung regelt den Übergang der Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge“ von einer Bundeswasserstraße auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf.
WaStrNOKanalÜbgV2008-03-18BGBl I2008, 449Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf (+++ Textnachweis ab: 1.4.2008 +++) WaStrNOKanalÜbgVEingangsformelAuf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen: WaStrNOKanalÜbgV§ 1Die Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge“ verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Rendsburg und Schacht-Audorf auf die Stadt Rendsburg und hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Büdelsdorf auf die Stadt Büdelsdorf über. WaStrNOKanalÜbgV§ 2- WaStrNOKanalÜbgV§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.