← Deutschland

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Neuverteilung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Bundesministerien. Er legt fest, welche Ministerien künftig für bestimmte Bereiche wie Gesundheit, Verbraucherschutz, Familie und soziale Sicherung zuständig sind.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 1991-011991-01-23BGBl I1991, 530Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 24.1.1991 I 530 BKOrgErl 1991-01I.Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen: -aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, -aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung. BKOrgErl 1991-01II.Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen. BKOrgErl 1991-01III.Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. BKOrgErl 1991-01IV.Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.