Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Neuverteilung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Bundesministerien. Er legt fest, welche Ministerien künftig für bestimmte Bereiche wie Gesundheit, Verbraucherschutz, Familie und soziale Sicherung zuständig sind.
Was er regelt
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin an das Bundesministerium für Gesundheit.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für Gesundheit und Krankenversicherung an das Bundesministerium für Gesundheit.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für Familie und Soziales an das Bundesministerium für Familie und Senioren.
- Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Wen er betrifft
- Das Bundesministerium für Gesundheit.
- Das Bundesministerium für Familie und Senioren.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt Bereiche aus dem ehemaligen Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
- Das Bundesministerium für Familie und Senioren erhält Zuständigkeiten aus dem ehemaligen Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist für Pflegebedürftigkeit zuständig.
- Die Details der Übergabe werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 1991-011991-01-23BGBl I1991, 530Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 24.1.1991 I 530
BKOrgErl 1991-01I.Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen: -aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, -aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.
BKOrgErl 1991-01II.Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.
BKOrgErl 1991-01III.Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
BKOrgErl 1991-01IV.Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.