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Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Vereinfachung von Planungsverfahren für Verkehrswege. Es regelt, wie solche Verfahren zukünftig durchgeführt werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
PlVereinfGPlVereinfG1993-12-17BGBl I1993, 2123PlanungsvereinfachungsgesetzGesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (+++ Textnachweis ab: 24.12.1993 +++) PlVereinfGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: PlVereinfG(XXXX) Art 1 bis 9 PlVereinfGArt 10ÜbergangsregelungenVor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist. PlVereinfGArt 11Neubekanntmachung- PlVereinfGArt 12InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.