Diese Verordnung setzt die Erhebung von Daten über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier für das Jahr 2023 aus.
GaStatAusVGaStatAusV2023-02-20BGBl I2023, Nr. 48GanztagsstatistikaussetzungsverordnungVerordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (+++ Textnachweis ab: 25.2.2023 +++) GaStatAusVEingangsformelAuf Grund des § 5 Absatz 4 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.