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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze - 1. Motiv/Aufstockung)

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Erhöhung der Anzahl von 10-Deutsche-Mark-Olympiamünzen mit dem ersten Motiv. Es handelt sich um eine Ergänzung zu einer bereits bestehenden Münzprägung.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
OlympiaMünz1Bek1972-06-14BGBl I1972, 887Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze - 1. Motiv/Aufstockung) OlympiaMünz1Bek(XXXX)(1) Die Olympiamünze zu 10 Deutschen Mark mit dem 1. Motiv (Strahlenspirale), deren Ausprägung im Bundesgesetzblatt vom 14. Januar 1970 (Teil I S. 35) und im Bundesanzeiger Nr. 8 vom 14. Januar 1970 bekanntgemacht worden ist, wird um 10 Millionen Stück aufgestockt. Hiervon prägt jedes der vier Münzämter der Bundesrepublik 2,5 Millionen Stück. Die Münzen tragen auf der Bildseite die Umschrift: SPIELE DER XX . OLYMPIADE 1972 . IN MÜNCHEN .Sie stimmen im übrigen mit den 1970 ausgegebenen Olympiamünzen (1. Motiv) überein. (2) Tag der ersten Ausgabe: 5. Juli 1972. (3) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht. OlympiaMünz1BekSchlussformelDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen OlympiaMünz1Bek(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung, Fundstelle: BGBl. I 1972, 887)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.