Dieses Gesetz stimmt einem Staatsvertrag zu, der die endgültige Aufteilung des Finanzvermögens zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin regelt.
FinVermStVtrG2013-06-27BGBl I2013, 1858Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)(+++ Text des Staatsvertrags siehe: FinVermStVtr +++) FinVermStVtrGArt 1Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.