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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwisch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Staatsvertrag zu, der die endgültige Aufteilung des Finanzvermögens zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin regelt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

FinVermStVtrG2013-06-27BGBl I2013, 1858Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)(+++ Text des Staatsvertrags siehe: FinVermStVtr +++) FinVermStVtrGArt 1Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

(1)Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2)Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. FinVermStVtrGArt 2Inkrafttreten
(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.