Diese Verordnung regelt die Geschäftsordnung für den Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt. Sie legt fest, wie dieser Ausschuss seine Arbeit organisiert.
GO-MEDASVGO-MEDASV2013-07-18BGBl I2013, 2578Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (+++ Textnachweis ab: 1.8.2013 +++) GO-MEDASVEingangsformelAuf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.