← Deutschland

Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Geschäftsordnung für den Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt. Sie legt fest, wie dieser Ausschuss seine Arbeit organisiert.

Was sie regelt

Wen sie betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

GO-MEDASVGO-MEDASV2013-07-18BGBl I2013, 2578Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (+++ Textnachweis ab: 1.8.2013 +++) GO-MEDASVEingangsformelAuf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom

  1. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit: GO-MEDASV§ 1GeschäftsordnungDer Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung. GO-MEDASV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
  2. August 2013 in Kraft. GO-MEDASVAnlage(zu § 1)Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2579 - 2580) (Text der Anlage siehe: GO-MEDAS)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.