Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert über die Ausdehnung der Anwendung eines internationalen Protokolls zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente auf Aruba.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe einer Erklärung der Niederlande.
- Es betrifft die Anwendung des Protokolls vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924.
- Es bezieht sich auf die Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
Wen es betrifft
- Die Niederlande, aufgrund ihrer Erklärung.
- Aruba, da die Anwendung des Protokolls dorthin erstreckt wurde.
Eckpunkte
- Die Anwendung des Protokolls wurde auf Aruba erstreckt.
- Die Erstreckung erfolgte aufgrund einer am 16. Juni 1986 notifizierten Erklärung der Niederlande.
- Die Erstreckung trat mit Wirkung vom 16. September 1986 in Kraft.
- Diese Bekanntmachung folgt auf eine frühere Bekanntmachung vom 25. Juli 1986.
📄 Gesetzestext
IntKonnBek 1986-101986-10-09BGBl I1986, 1654Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch
(+++ Textnachweis ab: 21.10.1986 +++)
IntKonnBek 1986-10(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß die Anwendung des Protokolls vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente auf Grund einer am 16. Juni 1986 notifizierten Erklärung der Niederlande nach Artikel 15 Abs. 1 des Protokolls mit Wirkung vom 16. September 1986 auf Aruba erstreckt worden ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1162).Der Bundesminister der Justiz
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