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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz informiert über die Ausdehnung der Anwendung eines internationalen Protokolls zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente auf Aruba.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

IntKonnBek 1986-101986-10-09BGBl I1986, 1654Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (+++ Textnachweis ab: 21.10.1986 +++) IntKonnBek 1986-10(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom

  1. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß die Anwendung des Protokolls vom
  2. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  3. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente auf Grund einer am
  4. Juni 1986 notifizierten Erklärung der Niederlande nach Artikel 15 Abs. 1 des Protokolls mit Wirkung vom
  5. September 1986 auf Aruba erstreckt worden ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  6. Juli 1986 (BGBl. I S. 1162).Der Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.