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Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Übernahme der Grundsätze für Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BTGO1980Anl6Bek 19951995-02-06BGBl I1995, 248Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab:

  1. 2.1995 +++) BTGO1980Anl6Bek 1995(XXXX)Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner
  2. Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am
  3. Januar 1995 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom
  4. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom
  5. Dezember 1994 (BGBl. 1995 I S. 11) geändert worden ist, die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) für die
  6. Wahlperiode beschlossen. Der Direktor beim Deutschen Bundestag

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.